EU-Roaming: Was ist im Ausland wirklich kostenlos?

Mit einem deutschen Mobilfunkvertrag zahlst du in EU-Roaming-Ländern in der Regel keinen zusätzlichen Aufschlag, wenn du telefonierst, SMS verschickst oder mobile Daten nutzt. Es gelten die Preise und Bedingungen deines Inlandstarifs: Verbrauchte Daten werden von deinem Datenvolumen abgezogen, und Flatrates gelten grundsätzlich auch auf Reisen.

„Kostenlos“ bedeutet nicht, dass du unbegrenzt Daten nutzen kannst. Bei bestimmten Tarifen begrenzt der Anbieter das Datenvolumen im Ausland. Außerhalb des EU-Roaming-Gebiets sowie auf Schiffen und in Flugzeugen können zusätzliche Kosten entstehen.

Was seit 2017 beim EU-Roaming gilt

Seit dem 15. Juni 2017 gilt in den Ländern des EU-Roaming-Gebiets das Prinzip „Roam like at home“: Auf einer vorübergehenden Reise kosten Anrufe, SMS und Daten grundsätzlich so viel wie zu Hause. Wer ein monatliches Datenpaket hat, nutzt im Ausland dasselbe Paket. Ist es aufgebraucht, gelten die Bedingungen des Inlandstarifs, sofern keine besondere Roaming-Grenze greift.

Eingehende Anrufe und SMS verursachen auf Reisen grundsätzlich keine zusätzlichen Roamingkosten. Für abgehende Anrufe gelten die Regeln des heimischen Tarifs. Ein Anruf aus dem Urlaubsland nach Hause wird also anders behandelt als ein Anruf von Deutschland in ein anderes Land: Letzterer ist ein Auslandsgespräch und fällt nicht unter die Roaming-Regeln.

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Anbieter außerdem zusätzliche Informationen und Schutzmaßnahmen bereitstellen. Die Qualität der Mobilfunkdienste im Ausland soll grundsätzlich der Qualität zu Hause entsprechen, wenn das besuchte Netz sie technisch bieten kann. Diese Roaming-Regeln gelten bis zum 30. Juni 2032.

Welche Länder zum EU-Roaming gehören

Zum EU-Roaming-Gebiet gehören die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Seit dem 1. Januar 2026 zählen auch Moldau und die Ukraine dazu.

Europa ist jedoch nicht gleich EU-Roaming. Das Vereinigte Königreich ist nicht automatisch eingeschlossen, auch wenn manche Anbieter es weiterhin in ihre Roaming-Leistungen aufnehmen. Für die Schweiz und andere Länder außerhalb des Gebiets gelten die Bedingungen des jeweiligen Mobilfunkanbieters. Prüfe vor der Reise die Länderliste im Tarif, statt dich allein auf die geografische Nähe zu verlassen.

Wann dein Datenvolumen im EU-Roaming begrenzt ist

Bei einem Tarif mit begrenztem Datenpaket wird der Datenverbrauch im Ausland normalerweise von deinem Inklusivvolumen abgezogen. Bei unbegrenzten oder sehr günstigen Datentarifen darf der Anbieter eine Grenze für die Datenmenge festlegen, die du ohne Aufschlag im Ausland nutzen kannst. Diese Grenze heißt „Fair-Use-Limit“. Der Anbieter muss dir mitteilen, wie viel Datenvolumen dir beim Roaming zusteht.

Bei bestimmten Tarifen, etwa solchen mit unbegrenztem Datenvolumen, muss der Anbieter dir eine Mindestmenge an Daten im Ausland bereitstellen. Sie berechnet sich aus dem Tarifpreis und dem gesetzlichen Höchstpreis, den Mobilfunkanbieter einander pro Gigabyte berechnen dürfen. Die Formel lautet: zweimal der monatliche Tarifpreis ohne Mehrwertsteuer, geteilt durch diesen Höchstpreis pro Gigabyte. 2026 liegt der Höchstpreis bei 1,10 Euro pro Gigabyte. Er gilt für Preise zwischen Mobilfunkanbietern und ist nicht automatisch der Betrag, den du zahlst.

Zum Beispiel: Bei einem Tarifpreis von 20 Euro pro Monat inklusive deutscher Mehrwertsteuer ergibt die Formel mit dem Wert für 2026 rechnerisch rund 30,6 Gigabyte. Das ist ein Rechenbeispiel, keine Zusage für jeden Vertrag. Maßgeblich ist das konkrete Limit, das dein Anbieter für deinen Tarif nennt.

Auch bei Prepaid-Verträgen kann der Anbieter das Datenvolumen beim Roaming begrenzen. Dabei zählt, wie viel Guthaben du bei der Einreise hast. Prüfe deshalb die Roaming-Informationen deines Anbieters, bevor du davon ausgehst, dass dir im Ausland das im Inland beworbene Datenvolumen zur Verfügung steht.

Wann Anbieter EU-Roaming-Aufschläge berechnen dürfen

Wer ein Fair-Use-Limit überschreitet, kann für die weitere Datennutzung einen begrenzten Aufschlag zahlen. 2026 liegt die Obergrenze dafür bei 1,10 Euro pro Gigabyte. Ab 2027 sinkt sie auf 1,00 Euro pro Gigabyte. Diese Werte sind Höchstgrenzen, keine pauschale Gebühr für jede Reise. Der Anbieter muss über das Limit und mögliche Kosten informieren.

Die Regeln richten sich außerdem an Menschen, die gelegentlich reisen. Nutzt jemand den Anschluss über einen Zeitraum von mindestens vier Monaten überwiegend im Ausland und hält sich dort überwiegend auf, darf der Anbieter nach einer Warnung einen Aufschlag berechnen, wenn sich das Nutzungsverhalten nicht ändert. Vorher muss eine Möglichkeit bestehen, innerhalb von zwei Wochen darauf zu reagieren. Eine feste Bindung an das Heimatland, etwa durch Wohnsitz, Arbeit oder Studium, kann bei der Beurteilung eine Rolle spielen.

In seltenen Fällen kann ein Anbieter bei der Bundesnetzagentur eine Ausnahme beantragen, wenn Roaming zu den Inlandspreisen sein Geschäftsmodell gefährdet. Die Genehmigung gilt nur für eine begrenzte Zeit und erlaubt dem Anbieter keine beliebig hohen Aufschläge.

Wo beim EU-Roaming Zusatzkosten entstehen

EU-Roaming gilt für Mobilfunknetze an Land. Auf Fähren und Kreuzfahrtschiffen verbindet sich dein Handy manchmal mit dem Bordnetz. Auch in Flugzeugen verbindet es sich manchmal damit. Dieses Netz nutzt oft Satelliten, und dafür gelten die EU-Roaming-Preise nicht automatisch. Schalte an Bord den Flugmodus ein und nutze WLAN, wenn du Gebühren sicher vermeiden willst.

Auch Sonder- und Mehrwertnummern können zusätzliche Kosten verursachen. Das gilt selbst dann, wenn gewöhnliche Anrufe im Tarif enthalten sind. Und wer aus Deutschland eine ausländische Nummer anruft, nutzt kein Roaming. Für solche Auslandsgespräche gelten die Preise des Vertrags für internationale Verbindungen.

In Grenzregionen kann sich dein Handy automatisch mit dem Mobilfunknetz des Nachbarlands verbinden. Lies die SMS deines Anbieters oder wähle bei Bedarf selbst das gewünschte Netz aus. So verhinderst du, dass dein Handy versehentlich ein Netz außerhalb des Roaming-Gebiets nutzt.

Was du vor der Reise prüfst

Prüfe vor der Abreise in den Tarifdetails, welche Länder enthalten sind, wie viel Datenvolumen du dort nutzen kannst und welche Aufschläge nach Verbrauch anfallen. Lies nach der Ankunft die Begrüßungs-SMS deines Anbieters. Darin stehen die Bedingungen für das besuchte Land und mögliche Zusatzkosten.

Enthält deine Rechnung unerwartete Gebühren, vergleiche sie mit den Tarifbedingungen und den SMS deines Anbieters. Bitte den Anbieter zu erklären, wofür er die Gebühren berechnet hat. Wenn der Streit weitergeht, kannst du dich an die Bundesnetzagentur wenden. Sie ist für die Regulierung des Telekommunikationsmarkts zuständig.